QUANMAX  


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  18.05.12 20:31


Corporate Governance

Als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die QUANMAX AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex unterscheidet grundsätzlich 3 Kategorien von Vorgaben:

Gesetze:
Sie sind geltendes Recht und daher verbindlich.
Empfehlungen:Sie sind durch Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind möglich, müssen aber jährlich offen gelegt werden.
Anregungen:
Sie sind durch Verwendung des Wortes "sollte" oder "kann" gekennzeichnet. Anregungen sind nicht obligatorisch zu befolgen.

QUANMAX erkennt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 21. Mai 2003 mit Ausnahme von einigen wenigen Punkten als Maxime der eigenen Unternehmensführung und -kommunikation an. Zu diesen Punkten haben Vorstand und Aufsichtsrat der QUANMAX AG im Rahmen einer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Stellung genommen. Eine aktuelle Fassung des Kodex sowie die Entsprechenserklärung finden Sie hier:

 

Entsprechungserklärung




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