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Q22 MultiTouch Touchscreen: www.quanmax.ag/q22treiber
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1. November 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen [PDF, 81 KB]
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB genannt - der Quanmax AG - nachfolgend Quanmax genannt - gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten Quanmax nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.
Alle von Quanmax erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe)medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von technischen Daten gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Das Angebot ergänzende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben bzw. sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
Art der Versendung und Transportmittel können von Quanmax frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen Quanmax schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend!
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Quanmax nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Quanmax behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.
Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet, die sich ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage verstehen. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von Quanmax gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt Quanmax, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Quanmax ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Quanmax berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Quanmax durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist Quanmax berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Quanmax in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Quanmax gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Quanmax ist berechtigt, Verbindlichkeiten gegenüber (verbundenen) Unternehmen aufzurechnen.
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Quanmax. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.
Quanmax gewährleistet ab Übergabe zwölf Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Im Hinblick auf gerügte Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden. Die Gewährleistungsfrist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, in jedem Fall ausgeschlossen. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 und 387 UGB und sind diese verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung spätestens am achten Tag
Für Schäden, die einem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung, etwa im Zusammenhang mit der gelieferten Ware, der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen, zugefügt wurden, haftet Quanmax nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden und bei Vorsatz oder groben Verschulden der für Quanmax tätigen Erfüllungsgehilfen. Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Personenschäden und Produkthaftungsansprüche. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen abgeleitete Produkthaftungsansprüche sind für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ausgeschlossen (§ 2 PHG). Kaufleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus, verpflichtet sich der Kunde Quanmax schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber Quanmax ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen. Der Regressanspruch eines Vertragspartners, der als Unternehmer einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, ist ausgeschlossen.
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen, etwa im Rahmen einer Herstellergarantie vereinbartes Pick Up- oder vor Ort-Service, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Solche Garantieleistungen werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich in Österreich und Deutschland, und ausschließlich zu den von Quanmax festgelegten Bedingungen (siehe auch Punkt 8) erbracht.
Werden Waren im Fernabsatz gekauft, können Kunden, die Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB bzw. der gegenständlichen österreichischen Rechtsvorschriften. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Quanmax AG, Industriezeile 35, A-4020 Linz, Telefon +43 732 7664 – 0, Fax +43 732 7664 - 801, E-Mail kontakt@quanmax.ag.
Es ist zu beachten, dass Waren im Zuge einer Rücksendung ausreichend transportsicher (idealerweise z. B. in Originalverpackung) zu verpacken sind und der Versender bei Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflicht für Schäden haften kann. Wir empfehlen darüber hinaus, vor der Rücksendung eine Rücksendenummer anzufordern, um eine möglichst rasche und nachvollziehbare Abwicklung zu gewährleisten.
Quanmax bietet E-Commerce-Käufern die Möglichkeit, Waren bei einem Einzelhandelspartner (auch „Web-Abhol-Center“ genannt) zu bestellen bzw. zu kaufen und vor Ort am Geschäftssitz des Einzelhandelspartners abzuholen. In diesem Fall ist der ausschließliche Vertragspartner des Kunden der Einzelhandelspartner, bei dem der Kunde die Ware kauft und abholt, und der die Online bestellte Ware dem Kunden auch in Rechnung stellt. Quanmax ist in diesem Zusammenhang nur Geschäftsvermittler. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen im Zusammenhang mit einer Bestellung in einem Web-Abhol-Center gelten daher ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Einzelhandelspartner, auch wenn solche Willenserklärungen dem Kunden im Auftrag und im Namen des Einzelhandelspartners von Quanmax mitgeteilt werden – etwa durch automatisierte Mitteilungen des Quanmax-E-Commerce-Bestellsystems. Quanmax verpflichtet derartige Web-Abhol-Center-Partner, die einschlägigen Konsumentenschutzgesetzte einzuhalten.
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Quanmax zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte – auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form – exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) von Quanmax elektronisch erfasst und verarbeitet werden, und zwar auch, soweit dies nicht der Auftragserfüllung dient. Der Kunde stimmt insbesondere zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zum Zweck der Aufnahme in die Kundendatei verarbeitet werden, und er über neue Produkte und Dienstleistungen von Quanmax per Email bzw. Newsletter informiert wird. Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass Quanmax seine personenbezogenen Daten an Drittfirmen, die etwa als Erfüllungsgehilfen in die Auftragsabwicklung eingebunden sind, beispielsweise Speditionsunternehmen oder Servicepartner, oder die Zusatzdienste anbieten, mit denen die erworbene Ware gekoppelt ist, etwa Telekommunikationsanbieter oder TV-Anbieter, zum Zwecke der elektronischen Erfassung und Verarbeitung übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Anbieter ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Im Übrigen gelten die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Linz. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, für Vertragspartner mit Sitz außerhalb Österreichs nach Wahl von Quanmax auch Frankfurt am Main. Quanmax ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Verbrauchergeschäften sind diese AGB nur wirksam, soweit sie nicht zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Insbesondere gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, die bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vorsehen, die Vorschriften zum Gerichtsstand sowie sonstige anzuwendende Verbraucherschutzbestimmungen.
Quanmax ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese neuen AGB als vom Kunden akzeptiert und vereinbart. |
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